Unternehmensnachfolge und Unternehmertestament

Ein gut aufgestelltes Unternehmen hat auch das Potential, einen Nachfolger zu finden. Idealerweise arbeitet man einige Jahre zusammen, bevor der Senior das Unternehmen verlässt, aber noch als Berater zur Verfügung steht.

Die Vorstellung des Gesetzgebers, der Senior versteuert begünstigt die stillen Reserven und der Junior schreibt den Kaufpreis dann über die Nutzungsdauer von meist 15 Jahren ab, entzieht dem Unternehmen Mittel, die besser investiert werden können.

Im Familienverband ist an die Übertragung gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen oder das Anwachsungsmodell zu denken.

Wichtig ist, die Nachfolge rechtzeitig und vollständig zu simulieren und die Struktur des Unternehmens an die zukünftige Situation anzupassen.

Auch wenn mit seriöser Beratung nicht gut vereinbar: die Erbschaftssteuer ist häufig eine Dummensteuer.

Wenn die jüngste Erbschaftsteuerreform im Rahmen der Verschonung von Betriebsvermögen zu einer Ausdehnung des Verwaltungsvermögens geführt hat, so muss man dem eben Rechnung tragen.

Neben der Absicherung des vorzeitigen Erbfalls muss die Vermögensübertragung langfristig geplant werden. Da ist es praktisch, wenn der Berater der Familie auf Basis vorhandener Daten und steuerlicher Kenntnisse ein Testament vorbereiten kann.

Das Unternehmertestament sichert das Unternehmen und muss bei veränderten Verhältnissen angepasst werden.

Das Gleiche gilt für Bankvollmachten/Vorsorgevollmachten oder eine notarielle Betreuungsverfügung.